Alle Gebäude werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
Einmessungspflichtig sind alle neu errichteten GEBÄUDE und Veränderungen an Bauwerken (§14 VermGeoG LSA)

Wir helfen Ihnen und führen diese Vermessungsarbeiten für Sie aus. Im Anschluss übergeben wir diese Daten
dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo).


Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters



Definition - Welche GEBÄUDE sind einmessungspflichtig (PDF)